Hohenzollerische Lande 

Ein silbernes Gießkännchen als Anhänger signalisierte 1890 eine eindeutige Stellungnahme im ‹Hechinger Gießkännchenprozess›. Anlass dieses Prozesses waren mit einem Gießkännchen spielende Kinder. Hierbei bestand die Gefahr, dass das Kleid der Gattin des preußischen Landgerichtsrats einen Spritzer abbekommen und nass werden könnte. Eines dieser Kinder war der Sohn des Hechinger Hofapothekers. Der Landrichter, der die Kinder erfolglos mahnte, geriet in Rage und erstattete Anzeige. Als der Apotheker eine polizeiliche Verwarnung erhielt, nannte er den Landrichter einen Narren. Das war natürlich Beamtenbeleidigung! Die Sache kochte hoch und auch die überregionale Presse schaltete sich ein. Die preußische Justiz sah sich angegriffen. Ermittelt wurde schließlich gegen mehrere Hechinger Bürger und vier Zeitungen wegen ‹Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen›. Neunzehn Prozesse standen an. Wer auf Seiten des Apothekers und seiner ‹Partei› stand – und somit gegen die preußische Obrigkeit – trug ein silbernes Gießkännchen als Anhänger. Der abschließende Prozess vor dem Landgericht Frankfurt endete im Juni 1890 mit einer Geldstrafe für die Angeklagten. Das Verhältnis zwischen evangelischen Preußen und schwäbischen, katholischen Hohenzollern, die 1850 zu Preußen geworden waren, gestaltete sich manchmal nicht einfach. Gleichwohl sollte Hohenzollern zu einem ‹Schaufenster Preußens in Süddeutschland› werden. Preußen förderte Handel, Gewerbe, Landwirtschaft und Industriebetriebe, vor allem auch jüdische Textilunternehmer, baute die Hohenzollerische Landesbahn mit, erkundete Rohstoffe in Haigerloch und war um eine vorbildliche Verwaltung bemüht.

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